Der EU AI Act ist die erste umfassende gesetzliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Für Unternehmen bedeutet das: Der Einsatz von KI ist kein rechtsfreier Raum mehr, sondern unterliegt abgestuften Pflichten – je nach Risiko des jeweiligen Anwendungsfalls.
Der Kern des Regelwerks ist ein risikobasierter Ansatz. KI-Systeme werden in Kategorien eingeteilt: von minimalem Risiko bis zu verbotenen Praktiken. Hochrisiko-Anwendungen, etwa in Personalauswahl oder Bonitätsprüfung, unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
Besonders relevant ist Artikel 50: Er verlangt die Identifizierbarkeit von KI-Systemen und die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Wer heute KI in Geschäftsprozesse integriert, sollte Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an mitdenken.
Für den Mittelstand ist die gute Nachricht: Der überwiegende Teil der praktischen KI-Anwendungen fällt nicht in die Hochrisiko-Kategorie. Trotzdem lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme. Welche KI wird bereits eingesetzt? In welchem Kontext? Und mit welchen Daten?
Unser Ansatz ist praxisnah und neutral: Wir helfen dabei, KI-Vorhaben rechtssicher einzuordnen, Governance-Strukturen aufzubauen und den Einsatz so zu gestalten, dass er sowohl compliant als auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Compliance und Nutzen sind kein Widerspruch.